LoS]Spalter Knappe der Schatten Rückrückrückkehrer |
Erstellt am: 23.02. 2012 12:13
JAJA die lieben Hundeliebhaber
"Hallo, hallo, ist dort der Tierschutzverein?", ruft die Frau ins Telefon. "Ist dort der Tierschutzverein?" "Ja. Was ist los?" "Sie müssen mir sofort jemanden herschicken. Auf dem Baum vor unserem Haus hockt ein Postbote und beschimpft meine süße Dogge in ganz, ganz schlimmer Weise!" |
LoS]GeneralM Clan-Leader Stormtrooper |
Erstellt am: 23.02. 2012 12:56
Oh, der ist diesmal aber nicht so gut wie üblich =)
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LoS]Spalter Knappe der Schatten Rückrückrückkehrer |
Erstellt am: 26.02. 2012 10:43
na gut ich versuch es dann auf ein neues =)
Es war einmal in einem kleinen Schweizer Dorf eine alte Frau. An ihrem 120. Geburtstag sind abends viele Journalisten bei ihr zu Gast. Ein Reporter fragt sie: 'Können Sie uns Ihr Geheimnis verraten, wie Sie so alt geworden sind?' Darauf sagt sie: 'Viel Sex und viele Drogen!' Der Reporter verblüfft: 'Wann hatten Sie denn zum letzten mal Sex?!?' Da sagt sie: 'Das war Neunzehnfünfundvierzig!' Der Reporter: 'Na, das ist aber schon lange her!' Sie antwortet: 'Wieso? Jetzt ist doch erst 20.15 Uhr!' |
LoS]GeneralM Clan-Leader Stormtrooper |
Erstellt am: 26.02. 2012 14:03
Okay, der ist doch viel besser =)
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LoS]Kane Vize-Leader Blitzkrieger |
LoS]GeneralM Clan-Leader Stormtrooper |
Erstellt am: 28.02. 2012 10:57
Hier mal was zur moralischen Unterstützung unserer Zerg-Spieler. Mit Gastauftritt von Dan! =)
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=M5N_2pVlRwU |
LoS]Spalter Knappe der Schatten Rückrückrückkehrer |
Erstellt am: 05.03. 2012 11:38
Zwei Kamelreiter reiten durch die Wüste. Es sind 50 Grad Celsius, die Sonne brennt.
Die zwei sind schon total am Ende, können sich kaum noch auf den Beinen halten. Auf einmal kommt ein Fahrradfahrer mit einem irren Tempo vorbeigefahren. Die zwei Kamelreiter rufen ihm hinterher: "Warum fährst Du denn mit dieser irren Geschwindigkeit durch die Wüste, bei dieser Hitze?" Daraufhin antwortet der Radfahrer: "Durch den Fahrtwind verdunstet mein Schweiß und der kühlt und erfrischt mich angenehm." Natürlich denken sich die beiden Kamelreiter, dass sie das auch machen müssen und geben den Kamelen die Sporen. Sie rasen mit wahnsinniger Geschwindigkeit durch die Wüste. Nach einer halben Stunde fallen die Kamele um - tot. Da geht der eine Kamelreiter um die Tiere und sagt zu seinem Kumpel: "Klare Sache - erfroren!" |
LoS]GeneralM Clan-Leader Stormtrooper |
Erstellt am: 05.03. 2012 12:17
Nicht schlecht =)
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LoS]Quasimodo Ex-Mitglied Bajuware, der nie vergisst |
Erstellt am: 12.03. 2012 09:24
Juristisches Staatsexamen. Thema Strafrecht.
Der Professor: "Was ist Betrug?" Der Student: "Ein Betrug wäre es zum Beispiel, wenn Sie mich durchfallen lassen." Professor: "Wieso das?" Student: "Weil nach dem Strafrecht jemand einem Betrug begeht, wenn er die Unkenntnis eines anderen dazu ausnützt, um ihm Schaden zuzufügen." |
LoS]GeneralM Clan-Leader Stormtrooper |
Erstellt am: 12.03. 2012 10:50
Haha, der ist mal echt nice.
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LoS]Kane Vize-Leader Blitzkrieger |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:03
er stimmt halt nicht so wirklich, weil das nicht die Definition von Betrug ist
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LoS]Quasimodo Ex-Mitglied Bajuware, der nie vergisst |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:06
Ich entschuldige mich hier aufrichtig für eventuelle unterschiede zwischen dem WITZ und dem deutschen gesetz ;) das nächste mal werde ich erst gründlich nachforschen, bevor ich nen witz abtippe :P
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LoS]rezico Ex-Mitglied Ruhte in Heiligen Hallen |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:13
LoS]Quasimodo: Ich entschuldige mich hier aufrichtig für eventuelle unterschiede zwischen dem WITZ und dem deutschen gesetz ;) das nächste mal werde ich erst gründlich nachforschen, bevor ich nen witz abtippe :P danke ... |
LoS]Kane Vize-Leader Blitzkrieger |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:24
sowas kann man ja auch wohl erwarten, und das nächste mal bitte mit Nachweisen...
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LoS]Quasimodo Ex-Mitglied Bajuware, der nie vergisst |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:42
LoS]Kane: sowas kann man ja auch wohl erwarten, und das nächste mal bitte mit Nachweisen... unbedingt. ich schick dir das nächste mal einfach ne mail zur durchsicht bevor ich nen witz poste. |
LoS]Spalter Knappe der Schatten Rückrückrückkehrer |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:44
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Betrug ist ein strafrechtliches Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.
Der Begriff wird im nichtstrafrechtlichen Sinn auch auf eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt, angewendet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Der Begriff findet Anwendung bei Betrug und Fälschung in der Wissenschaft oder dem Ehebruch, bei welchem man umgangssprachlich auch von betrügen spricht. Rechtliche Situation in Deutschland [Bearbeiten] Das Vergehen des Betruges ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates) als Ganzes. Der deutsche Bundesgesetzgeber hat dies in vielen Sanktionsnormen geregelt. An erster Stelle steht § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Spezielle Strafvorschriften für Sonderfälle des Betruges oder besonders gefährliche Taten schon im Vorfeld sind unter anderem der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB (der schon im sogenannten Vorfeld jeglicher Täuschung - also schon vor dem eigentlichen Versicherungsbetrug - allein das Beiseiteschaffen einer versicherten Sache unter Strafe stellt), der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und der Subventionsbetrug nach § 264 StGB, der nach EU-Richtlinien gestaltet wurde. Besondere Betrugsform ist der Computerbetrug nach § 263a StGB, bei der kein Mensch, sondern eine Maschine „getäuscht“ wird. Während die Täuschung zum Erhalt von Sozialleistungen unter den allgemeinen Betrugstatbestand fällt, ist die Täuschung gegenüber dem Finanzamt nach § 369 ff. Abgabenordnung (AO) insbesondere als Steuerhinterziehung gesondert geregelt. Gesetzliche Normierung [Bearbeiten] Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Absätze 2-7 regeln die Strafbarkeit des Versuchs, besonders schwere Fälle, Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie entsprechend anwendbare Normen. Systematik der Tatbestandsmerkmale [Bearbeiten] Den Tatbestand des Betrugs verwirklicht, wer alle objektiven und subjektiven Tatbestandmerkmale erfüllt. Objektiver Tatbestand [Bearbeiten] Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. (Aufgrund der schlechten Abgrenzbarkeit spricht man von der einheitlichen Tatmodalität der Täuschung über Tatsachen.) Täuschung ist hierbei die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll. Die Täuschung kann ausdrücklich (schriftlich, mündlich, durch Gesten), schlüssig (das Gesamtverhalten des Täters ist nach der Verkehrsanschauung als Erklärung über eine Tatsache zu verstehen) oder durch Unterlassen (Nichtverhindern / Beseitigen eines Irrtums trotz Aufklärungspflicht) erfolgen. Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind (Lackner in Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rdnr. 4). Keine Tatsache ist der Preis einer Ware. Die bloße Behauptung, eine Sache sei einen bestimmten Betrag wert, stellte somit keine Täuschung über Tatsachen dar. Tatsachen sind aber Eigenschaften der Ware, an die der Preis anknüpft. Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum (d. h. das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität) bei einem Dritten erregen (Hervorrufen) oder unterhalten (Erschwerung der Aufklärung oder Bestärkung der Fehlvorstellung). Daran fehlt es, wenn der Betreffende sich überhaupt keine Gedanken macht (sog. ignorantia facti) oder bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt werden (anders wiederum, wenn beispielsweise aus Geschäftsbeziehungen eine Aufklärungspflicht besteht). Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Der Begriff des Vermögens ist hierbei stark umstritten. Nach dem vermittelnden juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff fallen hierunter zumindest die Positionen, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Der Vermögensschaden wird berechnet anhand einer Gesamtsaldierung der Vermögenslagen vor und nach der Vermögensverfügung unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadenskompensation. Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind (wenn nicht, dann sog. Dreiecksbetrug). Vermögensschaden ist jedes Minus (negative Wertdifferenz) gegenüber dem vorher bestehenden Vermögen, welches nicht durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde. Eine Gleichwertigkeit ist hierbei nicht erforderlich, da hierdurch ein marktwirtschaftliches Handeln unmöglich wäre. Ein Betrug ist jedoch zumindest bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, soweit die anderen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. In manchen Fällen kann, unter bestimmten Voraussetzungen, auch die bloße Gefahr einer Vermögensminderung als Schaden, der zur Strafbarkeit wegen vollendeten Betrugs führt, genügen (sog. Gefährdungsschaden). Die Vermögensverfügung stellt den ursächlichen Zusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensschaden her. Die vom Gesetz erforderte Unmittelbarkeit ist insoweit eine doppelte: Sie muss zwischen der Täuschungshandlung und der Vermögensverfügung vorliegen, genauso wie zwischen der Vermögensverfügung und dem eingetretenen Vermögensschaden (Unmittelbarkeitsprinzip). Unmittelbarkeit versteht sich als "Verkettung" der Merkmale ohne weitere Zwischenakte. Subjektiver Tatbestand [Bearbeiten] Vorsatz bezüglich der Merkmale des objektiven Tatbestands (Eventualvorsatz genügt). Bereicherungsabsicht. Dies wird bejaht, wenn Absicht bezüglich der Erzielung eines Vermögensvorteils vorliegt; dieser muss stoffgleich zum Vermögensschaden des Opfers sein; will heißen, dass der Täter den Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten anstrebt, der Vorteil bei ihm mithin die Kehrseite des Schadens beim Geschädigten ist. Schließlich muss der angestrebte Vermögensvorteil rechtswidrig sein, er darf also keinem fälligen und einredefreien Anspruch gegen das Opfer entsprechen. Versuch des Betruges [Bearbeiten] Die Versuchsstrafbarkeit des Betruges folgt aus § 263 Abs. 2 StGB. Der Versuch des Betruges ist nach der allgemeinen Lehre dann gegeben, wenn bereits zur Vornahme von Täuschungshandlungen unmittelbar angesetzt wurde. Ist der angestrebte Vermögensvorteil jedoch rechtmäßig, liegt weder ein versuchter noch ein vollendeter Betrug vor. Abgrenzungsprobleme/Besonderheiten [Bearbeiten] Probleme bereitet die Abgrenzung zwischen Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB), da sich diese gegenseitig in ihrer Strafbarkeit ausschließen, abgestellt auf die Willensrichtung des Opferhorizontes. Es stellt sich die Frage, ob ein gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers gerichtetes "Nehmen der Sache " im Vordergrund steht oder aber "eine durch Täuschung erschlichene Weggabe" durch selbigen. Ist das Opfer mit einem Gewahrsamswechsel aufgrund seines frei gefassten Willensentschlusses einverstanden (gleichwohl täuschungsbedingt), liegt Betrug vor. Lässt er den Gewahrsamswechsel geschehen, ohne sich darüber bewusst zu sein, dass eine Gewahrsamsverschiebung zu seinen Lasten stattfindet, liegt Diebstahl vor. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug |
LoS]Spalter Knappe der Schatten Rückrückrückkehrer |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:49
um diese diskusion zu beenden =)
vielleicht liest das ja sogar jemand. warum sollte beitrag bearbeiten nicht gehen?! 13.03.2012 Editieren geht immer noch ^^ |
LoS]foxce Ex-Mitglied Unter Dauerstrom |
Erstellt am: 12.03. 2012 16:59
Das [Bearbeiten] funktioniert leider nicht...
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LoS]Quasimodo Ex-Mitglied Bajuware, der nie vergisst |
Erstellt am: 13.03. 2012 11:07
"Wetten, dass...?"-Auftritt von Guttenberg geplant!
Seine Saalwette lautet: "Ich wette, dass Sie es nicht schaffen alle Autoren meiner Doktorarbeit auf die Bühne zu bringen, die das Lied "Alles nur geklaut" singen." Etwas älteres thema aber ich musste trotzdem lachen ;) |
LoS]DaN Ex-Mitglied Geräuscharm |
Erstellt am: 18.03. 2012 23:52
aus dem SC2CL-Forum:
http://starcraft2.ingame.de/forum/showthread.php?p=5132900#post5132900 Sowohl Rechtschreibung als auch Satzbau und Ausdrucksform von "mitskillandermaus" sind einfach episch :D Including: Wortneuschöpfungen ala "Erschötterung" (=lag???) + Anlass wird zum Nachlass edit: man beachte auch den Topic-Titel^^ |